Stand: 11.11.2010

Schulordnung der Realschule  Blomberg                                                                                                     zurück ...

 

In unserer Schule verbringen ca. 650 Schüler/innen mindestens 6 Jahre einen großen Teil ihrer Zeit. Deshalb ist es unumgänglich, wie in jeder anderen Gemeinschaft auch, aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich selbst und andere nicht unnötig zu behindern, zu belästigen oder gar zu gefährden.

In diesem Sinne will die folgende Schulordnung ein Appell an die Einsichtsfähigkeit aller Schüler/innen sein und die wichtigsten Verhaltensregeln beschreiben, deren Einhaltung für ein angenehmes Zusammenleben notwendig ist. Die Schule ist zum Lernen da!! Für alle gilt deshalb grundsätzlich: Nehmt Rücksicht aufeinander!!!!

Niemandem  darf Schaden zugefügt werden !

-          Die Aufsicht durch alle Lehrkräfte des Schulzentrums trägt zur Sicherheit aller und zur Vermeidung von Schäden bei. Deshalb müssen die Schüler/innen den Anweisungen aller Lehrkräfte Folge leisten.

-          Das Schulgelände darf während der Schulzeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.

-          Neben der Anwendung körperlicher Gewalt ist auch die Anwendung verbaler Gewalt (Beschimpfungen, Beleidigungen u.ä.) zu unterlassen.

-          Das Inventar der Schule ist schonend zu behandeln.

-          Die Fensterbänke sind keine Sitz- oder Stehplätze.

-          Der Aufenthalt und das Spielen auf den Rettungstreppen ist untersagt.

-          Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht werden, um Beschädigungen  oder Verlust zu vermeiden.

-          Mit Fahrrädern und motorisierten Zweirädern darf während der Schulzeit nicht auf dem Schulhof und durch die Unterführung gefahren werden. Fahrräder sind an den Fahrradständern gegenüber dem Lehrerzimmer abzustellen. Motorisierte Zweiräder stehen ausschließlich unter dem Unterstand auf dem Schulhof an der Mensa. Die Rettungswege (Eingangsbereiche Aula, Turnhalle und Realschule) sind freizuhalten.

-          Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

-          Außerdem darf mit Getränkeflaschen nicht geworfen werden und auch kein Fußball gespielt werden.

-          Selbstverständlich dürfen keine Waffen wie z.B. Messer, Zwillen, Schlagstöcke oder waffenähnliche Gegenstände mit in die Schule gebracht werden. Ebenso ist das Zünden von Feuerwerkskörpern strengstens untersagt. Allein der Besitz zieht Konsequenzen nach sich.

Laut Nichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände untersagt, sowie auch das Mitbringen und der Konsum von Alkohol.
Schüler/innen, die auf dem Schulgelände rauchen, „picken“ noch am selben Tag in der 7. und 8. Stunde.
Hier gibt  es keine Ausrede: Wer raucht, weiß, womit er zu rechnen hat.

 

Damit sich alle in der Schule wohl fühlen, müssen Absprachen und Regeln eingehalten werden.

-          Klassenräume, Flure, Schulhof und Toiletten sind sauber zu halten. Das Anbringen oder Entfernen irgendwelcher Gegenstände an den Wänden sowie das Beschmieren von Tafel, Inventar oder Wänden ist untersagt.

-          Das Spucken auf dem ganzen Schulgelände ist untersagt.

-          Einige Räume werden von mehreren Lerngruppen genutzt. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, einen sauberen und ordentlichen Platz vorzufinden. Daher hat auch jeder die Pflicht, seinen Platz von Abfall zu säubern, ihn in die Abfalleimer zu werfen und beim Verlassen des Raumes den Stuhl hochzustellen.

-          Das Mitbringen von Eddings und ähnlicher Stifte ist untersagt.

-          In jeder Klasse wird ein Ordnungsdienst, bestehend aus 2 Schüler/innen, eingerichtet, der nach dem Unterricht die Tafel putzt und den Klassenraum fegt. Die Namen der betreffenden Schüler/innen werden im Klassenbuch vermerkt. Während der Heizperiode sind die Fenster der Flure und Klassenräume nur zum kurzzeitigen Lüften zu öffnen. Beim Verlassen der Klassenräume sind die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.


Vor dem Unterricht
können sich die Schüler/innen auf dem             Schulhof, in den Fluren oder in der Mensa aufhalten.

-          Mit dem Klingeln zum Unterricht gehen alle Schüler/innen zu ihren jeweiligen Fachräumen, warten dort auf ihre Lehrer/innen, laufen nicht mehr herum und liegen und sitzen auch nicht auf dem Fußboden.

-          Der Unterricht beginnt nach den großen Pausen mit dem zweiten Klingeln. Falls 5 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht erschienen ist, kümmern sich die Klassensprecher/innen im Sekretariat um Informationen oder eventuelle Stundenplanänderungen.

-          Klassen oder Kurse, die Unterricht in einem Fachraum bzw. in der Sporthalle haben, warten im Glaskasten bzw. in der Unterführung auf die Fachkraft.

-          Die Klassen-/Kursbuchführer bzw. –innen holen vor dem Unterrichtsbeginn die Klassen- bzw. Kursbücher.

-          Handys werden auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und müssen in der Schultasche aufbewahrt werden.

-          MP3-Player dürfen im Schulgebäude nicht getragen werden.

-          Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht erlaubt.

-          Skateboards dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.


Für Pausen gilt:

-          In den großen Pausen begeben sich alle Schüler/innen direkt auf den Schulhof, auch wenn sie aus Fachräumen oder der Sporthalle kommen.

-          Ausnahmeregelungen gelten für die Klassen 5 und 6 nach dem Schwimmunterricht bei schlechtem Wetter. Die Schüler dürfen sich auf dem Flur aufhalten, wo der nächste Unterricht stattfindet.

-          Alle Schüler/innen bleiben auf dem oberen oder unteren Schulhof der Realschule und gehen nicht auf die Schulhöfe der anderen Schulen.

-          Die Pausenaufsicht wird durch Schüler/innen der oberen Klassen am Haupteingang, Seiteneingang, Glaskasten und Verbindungstrakt unterstützt.

-          Schüler/innen kommen nur einzeln in den Pausen zum Lehrerzimmer, wenn sie dringend etwas regeln müssen oder von einer Lehrkraft dorthin bestellt wurden.

-          Der Durchgang oder Aufenthalt auf den Wegen zum Busbahnhof zwischen Turnhalle und Förderschule sowie zwischen der Hauptschule und dem Neubau (mit der Ellipse) ist während der Pausen grundsätzlich untersagt. Dazu gehört auch der Schulhofbereich der Hauptschule unterhalb der Treppe.

-          Die Mensa ist grundsätzlich kein Aufenthaltsraum in den Pausen.
In den 5-Minuten-Pausen ist die Mensanutzung untersagt.

Nach dem Unterricht

-      Klassen-/Kursbuchführer/innen bringen die Klassen-
       Kursbücher zum Sekretariat.

-          Bei Schulschluss nach der  4. oder 5. Stunde gehen/fahren alle Schüler/innen sofort nach Hause oder verhalten sich ruhig, so dass andere Klassen nicht gestört werden.

-          Für die Schüler/innen im gebundenen Ganztag ist die Mittagspause von 12.15 bis 13.15 Uhr.

Überarbeitete Fassung -  Stand 16.07.2010