|
Niemandem
darf Schaden zugefügt werden
!
-
Die
Aufsicht durch alle Lehrkräfte des Schulzentrums trägt zur
Sicherheit aller und zur Vermeidung von Schäden bei. Deshalb müssen
die Schüler/innen den Anweisungen aller Lehrkräfte
Folge leisten.
-
Das Schulgelände
darf während der Schulzeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft
verlassen werden.
-
Neben der
Anwendung körperlicher Gewalt ist auch die Anwendung verbaler Gewalt
(Beschimpfungen, Beleidigungen u.ä.) zu unterlassen.
-
Das Inventar
der Schule ist schonend zu behandeln.
-
Die Fensterbänke
sind keine Sitz- oder Stehplätze.
-
Der
Aufenthalt und das Spielen auf den Rettungstreppen ist untersagt.
-
Wertgegenstände
und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht
werden, um Beschädigungen oder
Verlust zu vermeiden.
-
Mit Fahrrädern
und motorisierten Zweirädern darf während der Schulzeit nicht auf
dem Schulhof und durch die Unterführung gefahren werden. Fahrräder
sind an den Fahrradständern gegenüber dem Lehrerzimmer abzustellen.
Motorisierte Zweiräder stehen ausschließlich unter dem Unterstand
auf dem Schulhof an der Mensa. Die Rettungswege (Eingangsbereiche
Aula, Turnhalle und Realschule) sind freizuhalten.
-
Das
Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
-
Außerdem
darf mit Getränkeflaschen nicht geworfen werden und auch kein Fußball
gespielt werden.
-
Selbstverständlich
dürfen keine Waffen wie z.B. Messer, Zwillen, Schlagstöcke oder
waffenähnliche Gegenstände mit in die Schule gebracht werden. Ebenso
ist das Zünden von Feuerwerkskörpern strengstens untersagt. Allein
der Besitz zieht Konsequenzen nach sich.
Laut
Nichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände
untersagt, sowie auch das Mitbringen und der Konsum von Alkohol.
Schüler/innen, die auf dem Schulgelände rauchen, „picken“ noch
am selben Tag in der 7. und 8. Stunde.
Hier gibt es keine
Ausrede: Wer raucht, weiß, womit er zu rechnen hat.
|
Damit
sich alle in der Schule wohl fühlen, müssen Absprachen und Regeln
eingehalten werden.
-
Klassenräume,
Flure, Schulhof und Toiletten sind sauber zu halten. Das Anbringen
oder Entfernen irgendwelcher Gegenstände an den Wänden sowie das
Beschmieren von Tafel, Inventar oder Wänden ist untersagt.
-
Das Spucken auf dem ganzen Schulgelände
ist untersagt.
-
Einige Räume
werden von mehreren Lerngruppen genutzt. Jede Schülerin und jeder Schüler
hat das Recht, einen sauberen und ordentlichen Platz vorzufinden.
Daher hat auch jeder die Pflicht, seinen Platz von Abfall zu säubern,
ihn in die Abfalleimer zu werfen und beim Verlassen des Raumes den
Stuhl hochzustellen.
-
Das Mitbringen von
Eddings und ähnlicher Stifte ist untersagt.
-
In jeder
Klasse wird ein Ordnungsdienst, bestehend aus 2 Schüler/innen,
eingerichtet, der nach dem Unterricht die Tafel putzt und den
Klassenraum fegt. Die Namen der betreffenden Schüler/innen werden im
Klassenbuch vermerkt. Während der Heizperiode sind die Fenster der
Flure und Klassenräume nur zum kurzzeitigen Lüften zu öffnen. Beim
Verlassen der Klassenräume sind die Fenster zu schließen und das
Licht auszuschalten.
Vor dem Unterricht können sich die Schüler/innen auf dem
Schulhof, in den Fluren oder in der Mensa aufhalten.
-
Mit dem
Klingeln zum Unterricht gehen alle Schüler/innen zu ihren jeweiligen
Fachräumen, warten dort auf ihre Lehrer/innen, laufen nicht mehr
herum und liegen und sitzen auch nicht auf dem Fußboden.
-
Der
Unterricht beginnt nach den großen Pausen mit dem zweiten Klingeln.
Falls 5 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht
erschienen ist, kümmern sich die Klassensprecher/innen im Sekretariat
um Informationen oder eventuelle Stundenplanänderungen.
-
Klassen oder Kurse, die Unterricht in einem Fachraum bzw. in
der Sporthalle haben, warten im Glaskasten bzw. in der Unterführung
auf die Fachkraft.
-
Die
Klassen-/Kursbuchführer bzw. –innen holen vor dem Unterrichtsbeginn
die Klassen- bzw. Kursbücher.
-
Handys werden auf
dem gesamten Schulgelände
ausgeschaltet und
müssen in der Schultasche aufbewahrt werden.
-
MP3-Player dürfen
im Schulgebäude nicht getragen werden.
-
Essen, Trinken und
Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht erlaubt.
-
Skateboards dürfen
nicht mit in die Schule gebracht werden.
Für Pausen gilt:
-
In den großen
Pausen begeben sich alle
Schüler/innen direkt auf den Schulhof, auch wenn sie aus Fachräumen
oder der Sporthalle kommen.
-
Ausnahmeregelungen
gelten für die Klassen 5 und 6 nach dem Schwimmunterricht bei
schlechtem Wetter. Die Schüler dürfen sich auf dem Flur aufhalten,
wo der nächste Unterricht stattfindet.
-
Alle Schüler/innen
bleiben auf dem oberen oder unteren Schulhof der Realschule und gehen nicht auf die
Schulhöfe der anderen Schulen.
-
Die Pausenaufsicht
wird durch Schüler/innen der oberen Klassen am Haupteingang,
Seiteneingang, Glaskasten und Verbindungstrakt unterstützt.
-
Schüler/innen
kommen nur einzeln in den Pausen zum Lehrerzimmer, wenn
sie dringend etwas regeln müssen oder von einer Lehrkraft dorthin
bestellt wurden.
-
Der
Durchgang oder Aufenthalt auf den Wegen zum Busbahnhof zwischen
Turnhalle und Förderschule sowie zwischen der Hauptschule und dem
Neubau (mit der Ellipse) ist während der Pausen grundsätzlich
untersagt. Dazu gehört auch der Schulhofbereich der Hauptschule
unterhalb der Treppe.
-
Die Mensa
ist grundsätzlich kein Aufenthaltsraum in den Pausen.
In den 5-Minuten-Pausen ist die Mensanutzung untersagt.
Nach dem Unterricht
-
Klassen-/Kursbuchführer/innen bringen die Klassen-
Kursbücher
zum Sekretariat.
-
Bei
Schulschluss nach der 4.
oder 5. Stunde gehen/fahren alle Schüler/innen sofort nach Hause oder
verhalten sich ruhig, so dass andere Klassen nicht gestört werden.
-
Für
die Schüler/innen im gebundenen Ganztag ist die Mittagspause von
12.15 bis 13.15 Uhr.
Überarbeitete
Fassung - Stand
16.07.2010
|